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Gewässerordnung Gefangene Fische dürfen aus gesundheitlichen, polizeilichen Gründen nicht an den Gewässern und dessen Umgebung ausgenommen werden Anfüttern ist nur mit Maden erlaubt, andere Ködermittel z.B. Mais, Brot oder Teig sind aus wasserschutzbedingten Gründen grundsätzlich verboten In der Zeit von 6.00-8.00 Uhr kann jeder Sportsfreund den Angelplatz in Betrieb nehmen. Außerhalb dieser Zeit muß sich jeder persönlich im Fischereibetrieb melden Bei Verstoß, gilt 50 Euro Die Angelkarte ist nicht übertragbar Achtung!
Anfallender Unrat (auch Zigarettenkippen und Flaschendeckel) sind anstandslos
vom Verursacher selbst zu entsorgen. |